Behandlungsmöglichkeiten
Kliniken zur Entgiftung
Oberbergischer Kreis
Krankenhaus Bethesda
Euelsbruchstr. 39
57258 Freudenberg
Telefon: 0 27 34 2 79-0 <>Telefax: 0 27 34 2 79-48 22
http://www.diakonie-klinikum.com/index.php?id=2598
Behandlung suchtkranker Menschen
Um eine Suchterkrankung erfolgreich zu behandeln, reicht eine ambulante Betreuung oft nicht aus. In diesen Fällen wird eine stationäre Suchtbehandlung notwendig. Unter ärztlicher und therapeutischer Aufsicht erfolgt ein qualifizierter Entzug. In der Suchttherapie der Medizinischen Klinik werden Suchtkranke in einer wohnlichen Atmosphäre von Ärzten und Pflegekräften betreut. Darüber hinaus stehen unseren Patienten eine auf Sucht spezialisierte Krankenschwester und Sozialarbeiterin sowie Psychologen und Ergotherapeuten zur Seite.
Klinik für Suchtmedizin und Psychotherapie
Zentrum für Seelische Gesundheit
Chefarzt Dr. med. Bodo K. Unkelbach
Leppestraße 65-67
51709 Marienheide
Zentrale: 02264 / 24-0
http://zsg-marienheide.de/index.php?id=37
Rhein-Sieg-Kreis
Marien-Hospital Euskirchen
Gottfried-Disse-Straße 40
53879 Euskirchen
Tel.: 0 22 51 - 90 0 <> Fax: 0 22 51 - 90 10 92
http://www.marien-hospital.com/klinik/home-klinik/
LVR-Klinik Bonn
Haupteingang und Zufahrt:
Kaiser-Karl-Ring 20 - 53111 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 551 – 1 <> Fax: +49 (0) 228 / 551 - 28 67
http://www.klinik-bonn.lvr.de
LVR-Klinik Bonn <> Behandlungszentrum Eitorf
Haupteingang und Zufahrt:
Hospitalstr. 13 - 53783 Eitorf
Telefon: +49 (0) 2243 / 84780-0
http://www.klinik-bonn.lvr.de/klinik/anfahrt/anfahrt_eitorf.htm
Behandlungsmöglichkeiten Module 1 - 7
Modul 1 – Stationäre Medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter > sehr empfehlenswert
Modul 2 – Ambulante Medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter > bedingt empfehlenswert
1. Schritt |
Unbedingter Wille sich aus der Suchtmittelabhängigkeit zu lösen |
||
2. Schritt |
Qualifizierte Entgiftung mit Sozialbericht |
Dauer ca. 8 – 10 Tage |
Krankenkasse |
3. Schritt |
Ambulante Motivation |
Dauer ca. 8 - 12 Wochen |
Krankenkasse |
4. Schritt |
Ambulante Entwöhnung |
Dauer 12 – 18 Monate |
Rentenversicherung oder Krankenkasse |
5. Schritt + 6. Schritt |
Ambulante Nachsorge + Selbsthilfegruppe |
Dauer 6 - 12 Monate |
Rentenversicherung oder Krankenkasse Kostenfrei |
Modul 3 – Teilstationäre Medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter > nicht empfehlenswert
1. Schritt |
Unbedingter Wille sich aus der Suchtmittelabhängigkeit zu lösen |
||
2. Schritt |
Qualifizierte Entgiftung mit Sozialbericht |
Dauer ca. 8 – 10 Tage |
Krankenkasse |
3. Schritt |
Stationäre oder ambulante Motivation |
Dauer ca. 3 – 4 Wochen |
Krankenkasse |
4. Schritt |
Teilstationäre Therapie |
Nach Bedarf |
Rentenversicherung oder Krankenkasse |
5. Schritt + 6. Schritt |
Ambulante Nachsorge + Selbsthilfegruppe |
Dauer 6 - 12 Monate |
Rentenversicherung oder Krankenkasse Kostenfrei |
Modul 4 – Stationäre + Teilstationäre Medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter > nicht empfehlenswert
1. Schritt |
Unbedingter Wille sich aus der Suchtmittelabhängigkeit zu lösen |
||
2. Schritt |
Qualifizierte Entgiftung mit Sozialbericht |
Dauer ca. 8 – 10 Tage |
Krankenkasse |
3. Schritt |
Stationäre Motivation |
Dauer ca. 3 – 4 Wochen |
Krankenkasse |
4. Schritt |
Stationäre Therapie Teilstationäre Therapie |
Dauer ca. 2 Monate Dauer ca. 2 Monate |
Rentenversicherung oder Krankenkasse |
5. Schritt + 6. Schritt |
Ambulante Nachsorge + Selbsthilfegruppe |
Dauer 6 - 12 Monate |
Rentenversicherung oder Krankenkasse Kostenfrei |
Modul 5 – Ausschließlicher Besuch einer Selbsthilfegruppe
1. Schritt |
Unbedingter Wille sich aus der Suchtmittelabhängigkeit zu lösen |
||
2. Schritt |
Qualifizierte Entgiftung mit Sozialbericht |
Dauer ca. 8 – 10 Tage |
Krankenkasse |
3. Schritt |
Stationäre Motivation |
Dauer ca. 3 – 4 Wochen |
Krankenkasse |
4. |
Selbsthilfegruppe |
Modul 6 – Ausschließlicher Besuch einer Selbsthilfegruppe
1. Schritt |
Unbedingter Wille sich aus der Suchtmittelabhängigkeit zu lösen |
||
2. Schritt |
Qualifizierte Entgiftung mit Sozialbericht |
Dauer ca. 8 – 10 Tage |
Krankenkasse |
3. Schritt |
Selbsthilfegruppe |
Modul 7 – Ausschließlicher Besuch einer Selbsthilfegruppe
1. Schritt |
Unbedingter Wille sich aus der Suchtmittelabhängigkeit zu lösen |
||
2. Schritt |
Selbsthilfegruppe |
Anmerkung:
Eine Entgiftung ohne ärztliche Betreuung (sogenannter „Kalter Entzug“) ist gefährlich und kann zu bleibenden Gesundheitsschäden u.U. zum Tod führen und muss unterbleiben.
Therapiemöglichkeiten + Kosten im Einzelnen
Entgiftung
Kostenträger: Krankenkasse oder Sozialamt
Die genauen Kosten richten sich immer speziell auf den einzelnen Patienten bezogen. Die nachfolgend aufgeführten Behandlungskosten sind nur Durchschnittswerte.
- Entgiftung in einem Krankenkaus bei einer Verweildauer von bis zu 8 Tagen ca. 1.500,00 €.
- Entgiftung mit Motivationstherapie in einem Krankenhaus bei einer Verweildauer von bis zu 18 Tagen ca. 2.500,00 €.
Die ambulante Therapie
Der offizielle Name der ambulanten Suchttherapie lautet „Medizinische Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitserkrankter".
Das Ziel dieser Therapie ist die Entwöhnung vom Suchtmittel und die Hinführung zu einem selbst bestimmten Leben.
Voraussetzung ist die qualifizierte und motivierte stationäre oder ambulante Entgiftung.
Verlauf der ambulanten Therapie:
Die ambulante Therapie umfasst zuerst eine Motivationstherapie mit anschließender Entwöhnungstherapie.
Am Anfang der Therapie geht es um das Erkennen der Suchterkrankung und darum, wie die Abstinenz im Alltag aufrechterhalten wird (Motivation).
Im weiteren Verlauf steht die Auseinandersetzung mit der eigenen Person (Entwöhnungstherapie). Das flexible, den individuellen Bedürfnissen angepasste Programmermöglicht es den Patienten, seinen bisherigen Lebensstil zu überwinden und sich neue Ziele zu setzen. Die persönlichen Hintergründe für die Entstehung der Abhängigkeitserkrankung werden aufgearbeitet. Dies geschieht in der Gruppentherapie, mit begleitenden Einzelgesprächen. In der Regel bedeutet das zwei Kontakte in der Woche.
Wenn das persönliche Umfeld bei der Lösung eines Suchtproblems mithilft, hat ein suchtkranker Mensch noch bessere Chancen auf eine dauerhafte Abstinenz. Gemeinsame Gespräche mit Partnern, Eltern, Kindern und engen Freunden führen dabei zu gegenseitigem Verständnis. Auf Wunsch kann auch der Betrieb mit eingebunden werden.
Zur Zielsetzung einer ambulanten Therapie gehört die Einbindung des Patienten in eine Selbsthilfegruppe und der regelmäßige Besuch eines Arztes (Blutwerte).
Günstige Bedingungen für die ambulante Therapie sind u. a. eine gesicherte Wohnsituation mit stabilem sozialem Umfeld sowie ein vorhandener Arbeitsplatz.
Für die ambulante Therapie sind eine hohe Motivation, Flexibilität und die Bereitschaft zur Abstinenz erforderlich. Die Behandlungsdauer kann zwischen 12 und 24 Monaten betragen.
Kostenträger der ambulanten Therapie:
Die Kosten der Motivationstherapie trägt die jeweilige Krankenkasse, nach ärztlicher Verordnung. Die Kosten der Entwöhnungstherapie werden von dem Rentenversicherungsträger, Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen. Mit einer Stellungnahme der Beratungsstelle und eines Arztes kann der Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Therapiebewertung des Verfassers: Bedingt empfehlenswert
Die stationäre Therapie / Stationäre Motivierung
Schnuppertherapie für Unentschlossene
Zielgruppen: Patienten und Patientinnen, bei denen eine Suchterkrankung diagnostiziert wurde. Patienten und Patientinnen, für die bereits mehrfach ambulante oder stationäre Entzugsbehandlungen (sog. Entgiftungen) erforderlich waren. Patienten und Patientinnen mit Alkoholproblemen (z.B. familiär, sozial, beruflich), die noch unschlüssig sind, ob sie eine Suchttherapie in Anspruch nehmen wollen. Patienten und Patientinnen mit Alkoholproblemen, die sich über eine für sie geeignete Therapieform (ambulant, stationär oder teilstationär) informieren oder sich bereits gezielt darauf vorbereiten möchten.
Dauer: In der Regel bis zu vier Wochen.
Kostenübernahme: Übernahme der Kosten für den stationären Aufenthalt durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Einweisung: Die Einweisung zur Stationären Motivierung erfolgt i .d. R. im Anschluss an eine Entgiftung durch den behandelnden Arzt (Verordnung von Krankenhauspflege: "Zur Stationären Motivierung“).
Angehörige / Partner: Sie werden in die Stationäre Motivierung durch regelmäßige Gesprächskontakte mit einbezogen.
Motivierungskonzept: Medizinisch-psychologische Eingangs- und Verlaufs-diagnostik laufende medizinische Betreuung Erstellung der Sucht- und Berufs-anamnese Erstellung der Motivationsanalyse Durchführung von medizinischen, ergotherapeutischen und psychoedukativen Maßnahmen sowie regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche zur gezielten Motivationsförderung für eine suchtmittelfreie Lebensgestaltung.
Anschlussbehandlung: Feststellung der Notwendigkeit von möglichen ambulanten, stationären oder teilstationären Sucht-Anschlussbehandlungen Erstellung eines vorläufigen Therapieplanes Bei Erfordernis: Einleitung einer medizinischen Reha - Maßnahme beim zuständigen Kostenträger ( BfA, LVA, Krankenkasse, Sozialhilfeträger u. a. ). Weitervermittlung in Selbsthilfegruppen oder in ambulante Therapie mit kooperierenden Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Ggf. direkte Übernahme des Patienten in die stationäre oder teilstationäre Entwöhnungsabteilung der Fachklinik.
Therapiebewertung des Verfassers: Sehr wichtig und empfehlenswert
Die teilstationäre Therapie: Morgens kommen - abends gehen!
Die Patienten, die diese Behandlungsform in Anspruch nehmen, kommen morgens von zu Hause und fahren nach dem therapeutischen Tagesprogramm wieder heim. Die teilstationäre Behandlung kommt allerdings nur für sehr wenige Patienten in Betracht, da etliche Voraussetzungen ge-geben sein müssen (z.B. Nähe zur Klinik, sehr stabile soziale Beziehungen, tragfähige Abstinenzbereitschaft, günstige Wohnsituation usw.).
Sinn und Zweck der teilstationären Maßnahme ist es vor allem, die bisher in der Behandlung erreichten Veränderungen auch in die gewohnte Umgebung zu über-tragen. So gesehen ist diese Behandlungsform ein "Realitätstraining" und soll auf die spätere Entlassung vorbereiten. Dabei rückt die Wohnung, der Kontakt zur Familie, zu Nachbarn, Bekannten und Arbeitskollegen wieder stärker in den Mittelpunkt. Die Zeiten die zu Hause verbracht werden, sind somit ein wichtiger Teil der Therapie, sie werden mit den Patienten vor- und nach besprochen.
Bei der Entscheidung zur teilstationären Behandlung sollte bedacht werden, dass die Fahrzeit vom Wohnort zur Klinik mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Kfz maximal eine Stunde nicht überschreitet.
Therapiebewertung des Verfassers: Bedingt empfehlenswert
Die stationäre Langzeittherapie:
Kostenträger: Rentenversicherung
Stationäre Entwöhnungstherapie in einer speziellen Fachklinik bei einer Verweildauer von 8 Wochen ca. 10.500,00 € ( Tagessatz 175,00 € z.B. Klinik Thönisstein ).
Jede Fachklinik hat ihr eignes ganz spezielles Behandlungsprinzip. Es würde den Rahmen sprengen die Konzepte hier vorzustellen.
Nachsorge / Ambulante Weiterbehandlung:
Im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung kann eine Ambulante Weiterbehandlung durchgeführt werden.
Ziele: Festigung der Abstinenz - Fortführung der Ziele und Erfolge aus der Ent-wöhnungsbehandlung - Begleitung bei der Umsetzung stationär erabeiteter Therapieziele im Alltag - (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben.
Therapiebewertung des Verfassers: sehr empfehlenswert
Stationäre qualifizierte Entgiftung mit anschließendem, ausschließlichem Besuch einer Suchtselbsthilfegruppe
Es gibt Betroffene die sich für diesen Weg entschieden haben und damit Erfolg hatten.
Therapiebewertung des Verfassers: im Ausnahmefall empfehlenswert
Ausschließlicher Besuch einer Suchtselbsthilfegruppe
In unserer Selbsthilfegruppe gibt es Menschen die auf diesem Weg von der Alkoholsucht frei geworden sind.
Therapiebewertung des Verfassers: im Ausnahmefall empfehlenswert
Glaube, Gebet, Selbsthilfegruppe = Befreiung von der Alkoholsucht
Vielleicht nicht ganz zu verstehen, aber tatsächlich war. Sie glauben das nicht, kommen Sie unsere Gruppe und Sie werden staunen, was alles möglich ist.
Bewertung des Verfassers: So habe ich es geschafft bzw. schaffen dürfen
Zusammenfassung:
Es gibt viele Hilfsangebote, aber kein Patentrezept. Jeder einzelne Betroffene muss für sich ganz alleine entscheiden welchen Weg er gehen will.
An erster Stelle sollte allerdings immer der Gedanke sein: Ich will wieder ganz gesund werden und abstinent leben.
Nur wenn sich Körper und Geist im Einklang befinden, lassen sich auch die Probleme, die zu bewältigen sind vernünftig und ohne Alkohol lösen.
Wir als Suchtselbsthilfegruppe können den Betroffenen und Mit betroffenen auf dem weiteren Weg begleiten, aber Entscheidungen können und wollen wir für keinen anderen treffen.
Als ausgebildete Suchkrankenhelfer mit div. Zusatzausbildungen stehen wir Hilfe-suchenden gerne für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. In unseren Gruppenstunden kann jeder Interessierte erleben, wie zufriedene Abstinenz gelebt wird.