Die Förderer des BKE  Bundesverbandes e. V.

2022 wurde das BKE durch unterschiedliche Zuwendungen unterstützt. Für diese qualitative und quantitative Unterstützung bedanken wir uns herzlich bei allen Förderern! Dafür, dass diese an uns glauben und uns fördern und somit neben den Mitgliedsbeiträgen zu den wichtigsten Säulen unserer Arbeit geworden sind.

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Wir bedanken uns herzlichst bei:
  • der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene – ein Zusammenschluss der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene für die pauschale Förderung in 2022 in der Höhe von insgesamt 95.500,00 €

  • der BARMER für die Unterstützung des Projekts „Menschen stärken Menschen - Verbindungen und Verbindlichkeit fördern" mit dem Schwerpunkt BKE UPDATE 2.0 in 2022 in der Höhe von insgesamt 143.894,00 €

  • der DAK Gesundheit für die Förderung des JULITI-Projekts „Was geht ab? Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - Auswertungs- und Festigungsjahr "Back to the future – Miteinander die Zukunft gestalten" in 2022 in der Höhe von insgesamt 31.070,00 €

  • der Techniker Krankenkasse für die Förderung des WENDEPUNKT-Projekts „AbA – jetzt! Krise überwinden – Segel neu setzen | Implementierung des Informations- und Beratungsangebots AbA - jetzt!" in 2022 in der Höhe von insgesamt 18.036,00 €

  • dem BKK-Dachverband e.V. für die Förderung des MEDIEN-Projekts „sICHtbar mit dem BKE | Entwicklung einer Suchtbroschüre und Social-Media" in 2022 in der Höhe von insgesamt 18.400,00 €

  • der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die durch ihre Förderung in 2022 die fachliche Unterstützung der Selbsthilfe durch die Suchtreferent*innen ermöglicht in der Höhe von insgesamt 122.465,00 €

  • der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, durch deren Förderung wir in 2022 die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen können in der Höhe von insgesamt 841,06 €

Selbsthilfeförderung auf Bundesebene

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Selbsthilfeförderung erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.

Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist ein Zusammenschluss der folgenden Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene:

  • AOK-Bundesverband GbR, Berlin
  • BKK Dachverband e.V., Berlin
  • IKK e.V., Berlin
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
  • Knappschaft, Bochum
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin

GKV-Selbsthilfefoerderung-BKE

Darüber hinaus kann eine krankenkassenindividuelle Förderung durch diese und andere Krankenkassen für innovative Projekte der Selbsthilfe erfolgen. Dazu enpfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Krankenkassen. Gemeinsam können Ideen besprochen und entsprechende Antragsstellungen vereinbart werden.

Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.

Selbsthilfeförderung auf Landesebene

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Bei der kassenartenübergreifenden Förderung auf Landesebene haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände auf entsprechende Verfahrensregelungen für die Antragstellung verständigt. Näheres hierzu ist bei den Krankenkassen/-verbänden auf Landesebene oder bei den Landesvertretungen des vdek zu erfragen: Adressübersicht

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Länderorganisationen der Selbsthilfe können Anträge auf krankenkassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten direkt bei den Krankenkassen/-verbänden auf Länderebene stellen. Die entsprechenden Antragsformulare können auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) heruntergeladen werden.

Leitsätze zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit

Das BKE – Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche Bundesverband e.V. handelt gemäß den Leitsätzen zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und erkennt das „Positionspapier der DHS und der Leitsätze zur Verwendung von Geldern der (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Glücksspielindustrie sowie der pharmazeutischen Industrie“ vollumfänglich an.

Die Leitsätze zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit des BKE zum Download als PDF

Das Positionspapier der DHS ist hier einsehbar: ZUM POSITIONSPAPIER

 

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Adresse

 BKE – Blaues Kreuz i.  d.  Ev.  Kirche
      Bundesverband e.  V.

 Julius-Vogel-Straße 44
     44149 Dortmund

   0231 586 41 32

   info@bke-suchtselbsthilfe.de

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